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Regulierung der EU gegen Bitcoin-Geldwäsche verabschiedet

In der Europäischen Union laufen mehrere Regulierungsvorhaben, die der Kryptobranche große Sorgen bereiten. Bei den neuen Vorschriften gegen Bitcoin-Geldwäsche für die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers fiel der Kompromiss aber nicht so hart aus, wie vom EU-Parlament gefordert.

Die EU macht es mit den neuen Regeln Kriminellen schwerer, Kryptowährungen für kriminelle Zwecke zu missbrauchen. Die Verhandlungsführer des Ratsvorsitzes und des Europäischen Parlaments haben am Abend des 29. Juni 2022 eine vorläufige Einigung über den Vorschlag zur Aktualisierung der Vorschriften für die Übermittlung von Informationen bei Geldtransfers erzielt, indem sie den Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten ausweiten.

Bevor das EU-Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken.

Die Geldwäsche-Regulierung war sehr umstritten. Befürworter einer harten Linie verwiesen auf die hohen Schäden, die Kriminelle mit Hilfe von Kryptowährungen erzielen. Obwohl die jeweilige Blockchain die Transaktionen im Prinzip transparent mache, könnten die Kriminellen und auch Steuerbetrüger auf den Kauschbörsen mit Tricks im Dunkeln bleiben. Vertreter der Kryptobranche und auch Vertreter aus der Wissenschaft wie Prof. Philipp Sandner verwiesen auf die Gefahr, dass eine junge Startup-Branche zu Tode reguliert werden und die Marktakteure ihr Geschäft außerhalb Europas ansiedeln.

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die verschiedenen Verhandlungspositionen:

Die Positionen der verschiedenen Player im EU-Trilog zu den Geldwäsche-Regelungen für Kryptowährungen und Wallets

Ganz rechts die Spalte zeigt den gefundenen Kompromiss. Spalte 2 in weiß zeigt die harten Anforderungen des Europäischen Parlaments. Die Abkürzung CASP steht für Crypto-assets service provider, also Dienstleister, die Krypto-Assets verwahren.

Unter “Customer Wallet” versteht man Software- oder Hardware-Wallets, die Besitzer von Bitcoin & Co. selbst verwalten. “3rd party walltes” sind digitale Konten bei Dienstleistern wie Coinbase, Nuri, Bison, Cypto.com oder Binance.

Die EU-Länder und das Europäische Parlament einigten sich nun auf eine Regelung, um Krypto-Überweisungen nachverfolgen zu können. Somit müssen Krypto-Plattformen (3rd party) künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist. Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information auch an die zuständigen Behörden weiterleiten. Überweisungen aus privaten “customer wallets” können bis 1000 Euro anonym erfolgen. Erst ab dieser Summer müssen sich die Beteiligten offenbaren.

Die EU fokussiert sich bei den Maßnahmen gegen Krypto-Geldwäsche also auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets außen vor. Sie wären aber ohnehin schwer zu kontrollieren.

Prof. Philipp Sandner kommenierte den gefunden Trilog-Kompromiss so: “Es ist gut, dass die harten Wünsche des Europäischen Parlaments abgeschwächt wurden”. Dabei gehe es vor allem um den Identifikationszwang, der erst über 1000 Euro greife. Außerdem habe es kleine Abschwächungen in der Qualität des Identitätszwangs von “unhosted wallets” gegeben. “Gerade für Unternehmen, die im Bereich Crypto, Defi, NFT, Metaverse aktiv sind oder sein werden, sind das gute News.” Das Problem der hohen Hürden für Euro-Stablecoins sei aber weiterhin nicht gelöst.

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